Rechtsanwalt

Dr. Sebastian Hagemann | Partner

Schwerpunkte

Dr. Sebastian Hagemann berät im Gesellschafts- und Konzernrecht, insbesondere in Restrukturierungs- und Reorganisationsszenarien sowie bei Unternehmenstransaktionen im Zusammenhang einer finanz- oder leistungswirtschaftlichen Krise. In diesem Zusammenhang berät er Insolvenzverwalter, Unternehmen, Organvertreter und Investoren in allen Fragen der außergerichtlichen und insolvenzrechtlichen Restrukturierung.

Herr Dr. Hagemann hat weitreichende Erfahrungen in der Beratung (insolvenznaher) M&A- und Private-Equity-Transaktionen. Dabei begleitet er den gesamten Transaktionsprozess von der Deal-Strukturierung bis zur Post-Merger-Integration.

Weiterer Beratungsschwerpunkt von Herrn Dr. Hagemann ist die krisennahe gesellschaftsrechtliche Gestaltungsberatung. Insoweit begleitet Herr Dr. Hagemann unter anderem Hauptversammlungen, Gesellschafterstreitigkeiten und die Umsetzung von Strukturmaßnahmen.

Werdegang

Dr. Sebastian Hagemann ist Partner bei REITZE WILKEN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

Zuvor war er Assoziierter Partner einer überregionalen Wirtschaftskanzlei – mit Schwerpunkten in den Bereichen Gesellschafts- und Konzernrecht sowie Restrukturierung / Insolvenzen.

Herr Dr. Hagemann hat an der Universität zu Köln studiert. Im Rahmen seiner Dissertation, die ein sanierungsrechtliches Thema behandelt, hat Herr Dr. Hagemann mehrere Forschungsaufenthalte an der University of Cambridge (GB) absolviert.

Herr Dr. Hagemann ist Mitglied der wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR).

Dr. Sebastian Hagemann spricht deutsch und englisch.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Compliance-Verstöße und Insiderrecht, in: BB 2016, 67 ff. (zusammen mit Oliver Wilken)
  • Anleger spät und schlecht zu informieren, ist riskant – Internetausgabe der Wirtschaftswoche v. 25.09.2015 (zusammen mit Oliver Wilken www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/ad-hoc-pflichten-von-vw-rwe-und-co-anleger-spaet-und-schlecht-zu-informieren-ist-riskant/12369988
  • Funktion und Bedeutung eines so genannten IDW S 6 - Gutachtens im Rahmen der Vorsatzanfechtung, Anm. zu OLG München, Urt. v. 16.12.2014 – 5 U 1297/13, NZI 2015, 611 ff. (zusammen mit Boris Ober)
  • Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Sanierungsversuch, Anm. zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.02.2014 – I-12 U 91/13, OLG Koblenz v. 26.01.2016 3 U 891/15 NZI 2015, 73
  • Debt Equity Swaps nach englischem und deutschem Recht unter besonderer Berücksichtigung des ESUG (Dissertation), Nomos Verlag, 2014
  • Ausschluss des § 133 InsO bei Sanierungsmaßnahmen, NZI 2014, 210 ff.

Team

Wir garantieren langjährige Erfahrung in unseren Beratungsbereichen. Wir werden nicht nervös, auch nicht in Krisenlagen.